Zinnaischer Münzfuß
1667 wurde zwischen den Kurfürsten von Brandenburg und von Sachsen ein Münzvertrag, der Rezeß von Zinna, abgeschlossen. Der Reichsfuß (9-Taler-Fuß) wurde für den Speziestaler beibehalten und dieser mit 105 Kreuzern bewertet. Für Talerteilstücke sollte aber ein geringwertigerer 13 1/2-Taler-Fuß gelten, der Rechnungstaler also theoretisch 17,322 g Feinsilber enthalten. Das wichtigste Teilstück war der 2/3-Taler oder Gulden, der oft mit der Wertzahl 60 bezeichnet wurde. Diese Wertzahl bezieht sich auf den Rechnungstaler zu 90 Kreuzern. Der Zinnaische Münzfuß wurde nach der zweiten Kipper- und Wipperzeit schon 1690 vom Leipziger Fuß abgelöst.
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