Wardein
Wardein (Guardein lat. guardianus = Wächter Hüter) Titel eines Beamten, dem im Mittelalter die Kontrolle des Münzmeister, des Prägegutes und seiner Qualität der Legierung und Gewicht oblag. Wardeine wurden von Münzherren beauftragt und somit in amtlicher Funktion bei der Feingehaltskontrolle von Edelmetall und Edelmetallwaren im Handel. Der Wardein stellte Münzgewichte her und war bei ruhender Prägetätigkeit einer Münzstätte oft auch Verwahrer von Prägeeisen.
Die Berufsbezeichnung kommt vom französischen "gardien" (Aufseher) und kam über das nordfranzösische "wardien" und das niederländische "wardijn" ins Deutsche, damit wurden die ursprünglichen Begriffe Probierer, Hüter und Aufzieher ersetzt. Anfänglich kam der Beruf des Wardeins aus dem Bergwesen, sie waren früher Chemiker in Berg- und Hüttenwerken und besaßen umfangreiche metallurgische Kenntnisse, waren oft Goldschmiede und mussten auch das Scheiden von Gold-Silber-Legierungen (Güldischsilber) beherrschen.
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