Münzregal
Ursprünglich dem König zustehendes Hoheitsrecht auf Ordnung des Münzumlaufs, Herausgabe von Münzen und Erzielung des Schlagschatzes. Im Hl. Römischen Reich deutscher Nation waren die Kurfürsten und andere Reichsstände mit dem Münzregal ausgestattet. Heute ist Münzregal gleichbedeutend mit dem staatlichen Recht, Münzen zu prägen.
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