Münzherr
Als Münzherr oder Münzstand bezeichnet man den zur Münzprägung berechtigten Inhaber des Münzregals. Dem Münzherrn steht der sogenannte Schlagschatz, also der finanzielle Gewinn aus der Münzprägung zu. Bis ins 19. Jahrhundert lag die Münzhoheit meist bei den jeweiligen Landesfürsten oder den freien Städten. Heute liegt sie beim Staat.
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