Hintergrund:Landgraf
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Ein Amtstitel, der zwischen dem 12. und 14. Jahrhundert vom Kaiser verliehen wurde. Die erste Landgrafenwürde wurde von Lothar III. (1125-1137) für Thüringen vergeben, es folgte eine Reihe von Territorien v.a. im Südwesten des Reiches wie Elsaß, Breisgau, Thurgau, Baar, Stühlingen. Die Landgrafen von Hessen erlangten 1292 den Reichsfürstenstand, wie später auch die Landgrafen von Leuchtenberg. Die anderen Landgrafschaften verloren alsbald ihre Selbständigkeit und gelangten zumeist an das Haus Habsburg oder an andere Reichsstände. Die hessischen Linien zu Kassel und zu Darmstadt wurden im Rang erhöht zu Kurfürsten bzw. Großherzögen. 1866 ging mit dem Aussterben der Landgrafen von Hessen-Homburg und der kurz darauf erfolgten Annexion des Landes durch Preußen die letzte noch als solche bestehende Landgrafschaft unter.
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