Goldene Bulle
Eigentlich Bezeichnung für ein goldenes Siegelzeichen, das zur Befestigung an einer Urkunde bestimmt war, davon abgeleitet die Bezeichnung für die Urkunde selbst. Gemeint ist mit dem Begriff "Goldene Bulle" meist die von Kaiser Karl IV. (1355-1378, König seit 1346) 1356 gesiegelte Urkunde, die die vom Reichstag angenommene Regelung der Königswahl enthielt. Mit dieser wichtigsten Verfassungsgrundlage des Hl. Römischen Reiches deutscher Nation wurde geregelt, daß das Recht zur Wahl des deutschen Königs ausschließlich bei den sieben Kurfürsten lag. Die Kurlande waren unteilbar, die weltlichen Gebiete durften nur an den jeweils ältesten männlichen Erbfolger vererbt werden. Die "Goldene Bulle" galt im Prinzip bis 1806.
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